Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,94 von 5 Sternen 445 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,94 von 5 Sternen 445 Bewertungen auf ProvenExpert.com
  • +++ Die drei nützlichsten Klauseln im BU-Leistungsfall +++
  • +++ Wie die Kinder-BU-Versicherung gleich zweimal günstiger wurde +++
  • +++ ERGO BU Aktion 2024 für junge Leute unter der Lupe +++
  • +++ Mia: Mit 30 im Bürojob wegen Somatisierungsstörung berufsunfähig +++
  • +++ BU für junge Leute: Nur 3 Gesundheitsfragen zu den letzten 3 Jahren +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
15
Okt
2024

Die drei nützlichsten Klauseln im BU-Leistungsfall

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Nach 25 Jahren Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unterstützung unserer Kunden in Dutzenden von Leistungsfällen habe ich mich gefragt, welche Klauseln in fast allen Fällen am hilfreichsten waren. Also die Passagen in den Versicherungsbedingungen, die wirklich darüber entschieden, ob und wie lange jemand seine Berufsunfähigkeitsrente bekommt.

Die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen sind recht kreativ geworden in der „Erfindung“ neuer Klauseln. Einige werden sich für den einen oder anderen Versicherten im Leistungsfall positiv auswirken. Andere sind nichts weiter als Schnickschnack, weil sie sich zwar gut lesen, aber in der Praxis kaum relevant sind. Ich nenne sie auch „Gänseblümchenklauseln“.

Welche Klauseln haben sich zumindest in „unseren“ BU-Leistungsfällen in fast allen Fällen positiv für die Versicherten ausgewirkt? Hier unsere Top 3.


Top 1: Verzicht auf abstrakte Verweisung

Wohl kaum eine Klausel in der BU-Versicherung hat in der Vergangenheit so oft für Streit gesorgt wie die abstrakte Verweisung. Die Möglichkeit, einem berufsunfähigen Menschen zu sagen, er könne ja noch einen anderen, vergleichbaren Beruf ausüben, und deswegen keine BU-Rente zahlen zu müssen, ist glücklicherweise in aktuell angebotenen BU-Bedingungen fast Geschichte.

Auf diesen Verzicht der abstrakten Verweisung haben wir bei der Vermittlung seit vielen, vielen Jahren geachtet. Das hat unseren Kundinnen und Kunden im Ernstfall wohl am meisten genutzt: Sie mussten nicht befürchten, auf einen anderen Beruf verwiesen zu werden. Und die Versicherer mussten dies nicht prüfen, was zu einer zügigeren Bearbeitung beigetragen haben wird.


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel die volle Rente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Infografik (c) www.helberg.info

Top 2: 50-Prozent-Stafellregelung

100 Prozent Berufsunfähigkeitsrente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit: Das ist die inzwischen ganz übliche sogenannte Staffelregelung. Sie stellt eine klare Grenze dar, deren Erreichen Versicherte nachweisen müssen. Wer die Grenze nicht erreicht, geht bei Berufsunfähigkeit leer aus.

Wie wichtig diese Regelung ist, zeigt die Tatsache, dass das Nichterreichen dieser Grenze einer der häufigsten Gründe ist, warum Versicherer eine Berufsunfähigkeit nicht anerkennen.

Im Leistungsfall ist es auch für uns als unterstützende Versicherungsmakler nützlich, eine solche klare Grenze vor Augen zu haben – und sie den Betroffenen vor Augen halten zu können. Schließlich werden in der Regel auch die behandelnden Ärzte vom Versicherer gebeten, eine entsprechende Einschätzung abzugeben.

In der Vergangenheit haben wir gelegentlich auch Verträge mit einer 75-Prozent-Regelung vermittelt. In Ausnahmefällen hat das auch heute noch seine Berechtigung. Die meisten unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden waren aber froh, wenn sie „nur“ 50 Prozent Berufsunfähigkeit nachweisen mussten.


Top 3: Mindestens drei Jahre rückwirkende Leistung

Berufsunfähigkeit tritt in der Regel nicht über Nacht ein. Auch wenn es hin und wieder vorkommt, dass jemand innerhalb des 6-Monats-Prognosezeitraum einen Antrag auf Leistungen stellt, brauchen die meisten Berufsunfähigen viele Monate oder sogar Jahre, um sich einzugestehen, dass sie berufsunfähig sind.

Es ist auch vollkommen in Ordnung, sich zunächst der Genesung zu widmen und sich dafür Zeit zu nehmen.

Unsere Kundinnen und Kunden konnten dies nicht zuletzt deshalb, weil die von uns vermittelten BU-Versicherungen mindestens drei Jahre rückwirkend leisten. Nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit führte dies nicht selten zur Zahlung hoher fünfstelliger Summen, wie z.B. im Artikel Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente beschrieben.


Sind deshalb andere Klauseln unwichtig?

Nein. Auch viele andere BU-Klauseln sind zumindest potenziell wichtig. Zum Beispiel solche für spezielle Berufsgruppen, wie Beamte, Selbstständige, Schüler und Studenten.

Als Nummer vier der sehr nützlichen Klauseln im Leistungsfall würde ich zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeits-Klausel nennen. Sie ist in ihrer besten Ausgestaltung extrem hilfreich für die Versicherten, um relativ schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Sie lässt ihnen Zeit, in Ruhe den BU-Leistungsantrag anzugehen. Darüber hinaus bietet sie den Versicherten einen großen Gestaltungsspielraum für den finanziellen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit.

Natürlich kommt es nicht nur auf solche Klauseln an, die sich im Leistungsfall auswirken, sondern auch auf solche, die die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags regeln. Vielleicht einmal ein Thema für einen weiteren Blogbeitrag…

Wenn Sie als Versicherungsmakler, -Berater oder Rechtsanwalt BU-Leistungsfälle begleiten: Was sind aus Ihrer Sicht die Top-3-BU-Klauseln? Schreiben Sie gern hier einen Kommentar oder schreiben Sie mir eine Mail. Es interessiert mich wirklich brennend. 🙂


Kontaktformular, allgemein

Noch keine Kommentare vorhanden

Einen Kommentar schreiben