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Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,94 von 5 Sternen 444 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrau / Hausmann

Sollte auch die Hausfrau oder der Hausmann eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben? Ist das sinnvoll?

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Das Wichtigste im Überblick

Auch als Hausfrau oder Hausmann können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen.

Das ist sinnvoll, weil Geld für einen Ersatz vorhanden sein muss, falls Sie dauerhaft keinen Haushalt mehr führen können.

Wenn Sie noch als Erwerbstätige eine BU abgeschlossen haben, kann es sein, dass der Versicherer bereits nach ein paar Jahren die Tätigkeit als Hausfrau als Ihren Beruf ansieht.



Hausfrau & Hausmann: Ein aussterbender Beruf?

Hausfrau oder Hausmann zu sein, ist wahrlich nicht einfach: Putzen, waschen, einkaufen, kochen und die lieben Kinder betreuen. Mit anderen Worten: Den Alltag organisieren für die ganze Familie. „Ich führe ein kleines Familienunternehmen“, trifft es ganz gut.

Allerdings mit der großen Einschränkung, dass die Hausfrau oder der Hausmann damit kein Geld verdient. Die Anerkennung für die tägliche, größtenteils undankbare Arbeit, lässt oft ebenfalls zu wünschen übrig. Das mögen auch zwei der Gründe sein, warum die Anzahl der Hausfrauen in Deutschland von über 55 Prozent im Jahr 1971 auf 28 Prozent im Jahr 2011 geschrumpft ist.

Die Arbeit einer Hausfrau kann ganz schön stressig sein. Was ist, wenn sie nicht mehr arbeiten kann?
Alles gleichzeitig: Kochen, um die Kids kümmern & organisieren. Der Beruf Hausfrau ist alles andere als einfach.

Wenn die Hausfrau nicht mehr kann

Falls die Hausfrau krank wird und nicht mehr arbeiten kann, ist sprichwörtlich „Holland in Not“. Alle Arbeit bleibt liegen. Sofern die Hausfrau gesetzlich krankenversichert ist (z.B. über die Familienversicherung des Ehemanns), können junge Familien mit Kindern unter 12 Jahren eine Haushaltshilfe beantragen. Diese kann bis zu 26 Wochen aushelfen und wird überwiegend von der Krankenkasse finanziert. Auch ohne Kind ist in besonderen Situationen eine Haushaltshilfe möglich, dann aber meist nur bis zu 4 Wochen.

Da es keinen Lohn, kein Gehalt gibt, entfällt für Hausfrauen auch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sowie die anschließende Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse. Es gibt auch keinen Schutz für die dauerhaften finanziellen Folgen eines Unfalls. Aber wo ereignen sich die meisten Unfälle? Im Haushalt.

Hingegen vergrößern sich die Probleme noch, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft sind. Erfüllen Hausfrau oder Hausmann nicht die Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung, sind sie also nicht staatlich abgesichert, gibt es auch keine Erwerbsminderungsrente. Irgendjemand wird den Haushalt aber führen müssen – und das wohl kaum umsonst. Wer kann sich aus eigenen Mitteln dann eine Haushaltshilfe oder eine Hauswirtschafterin leisten? Und dann?


Prioritäten setzen

Man kann nicht alles und jeden versichern. Das muss auch nicht, wenn man danach geht, was am wichtigsten ist, also Prioritäten setzt.

Folglich bedeutet das, dass zunächst der- oder diejenige abgesichert sein sollte, der oder die das Geld verdient. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ernährer / die Ernährerin steht ganz oben auf der Liste der Versicherungen, die man haben sollte.

Anschließend kann man schon aus Gleichberechtigungsgründen überlegen, wie das dann für den Partner aussieht.

Was kostet meine BU? Zum Vergleichsrechner.

Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen

Es gibt einige Besonderheiten, was die Berufsunfähigkeitsversicherung für eine Hausfrau oder einen Hausmann angeht. Die sollte man kennen, wenn man sich für das Thema interessiert.

Gilt Hausfrau als Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er zu gesunden Zeiten ausgestaltet war – ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. So lautet (etwas verkürzt) die gesetzliche Berufsunfähigkeit Definition. Nur: Gilt Hausfrau überhaupt als Beruf, oder gelten für Hausfrauen und Hausmänner Sonderregelungen?

In den Versicherungsbedingungen deutscher Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es tatsächlich kaum etwas, was es nicht gibt. Da wird die Tätigkeit einer Hausfrau wie die einer Hauswirtschafterin bewertet oder gleich nur die Erwerbsunfähigkeit versichert.

Bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung muss im Kleingedruckten klargestellt sein, dass „Hausfrau“ als Beruf angesehen wird. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zustande gekommen, sollten zukünftige Berufswechsel automatisch und ohne Meldepflicht mitversichert sein.

Berufsleben, Elternzeit, Hausfrau – und die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Während es früher viele Frauen gab, die quasi ihr ganzes Leben den Haushalt der Familie führten, ist heutzutage viel mehr Flexibilität möglich und gefragt. Das muss auch eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mitmachen. Umsomehr, als der Vertrag ja viele Jahre laufen soll.

Wie aber sind solche Veränderungen im Kleingedruckten einer BU definiert? Wenn eine Frau studiert hat, jahrelang gearbeitet hat und dann wegen des Nachwuchses ein paar Jahre zuhause bleibt: Gilt sie dann als Hausfrau? Ist sie vorübergehend oder dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden? Woran wird dann gemessen, in welchem Beruf sie berufsunfähig ist? Dazu gibt es zahlreiche unterschiedliche Vertragsklauseln, manche günstiger, manche absolut ungenügend.

Übrigens gibt es auch erhebliche Unterschiede, wie die verschiedenen Versicherer Menschen in Elternzeit beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einstufen: Manche nehmen dazu den letzten bezahlten Beruf, andere stufen einen gleich als Hausfrau oder Hausmann ein – was oft zu höheren Beiträgen führt. Lassen Sie sich am besten beraten!


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns als freie Versicherungsmakler kostenlos zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


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